Wir informieren gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A, § 20 Abs. 3 VOB/A sowie des Konjunkturpaketes II auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz über vergebene Aufträge
für die Dauer von einem Monat:
- nach beschränkten Ausschreibungen von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- nach freihändigen Vergaben von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- nach beschränkten Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- nach freihändigen Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
für die Dauer von drei Monaten
- nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- nach freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
für die Dauer von sechs Monaten:
- nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- nach freihändigen Vergaben von Bauleistungen ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Sie erreichen den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz über www.vergabe.rlp.de.