SchUM-Stätten

Logo SchUM-Stätten

Die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz sind seit dem 27. Juli 2021 durch das Unesco-Komitee zum Welterbe erklärt worden. Sie sind damit das erste jüdische Welterbe Deutschlands. Mit der Eintragung in die Welterbeliste findet ein mehr als 15 Jahre langer Bewerbungsprozess unter Federführung des Landes und unter enger Beteiligung der Städte Speyer, Worms und Mainz sowie der Jüdischen Gemeinde Mainz seinen Abschluss.

Mit der Aufnahme der SchUM-Stätten in Speyer, Worms und Mainz in die Welterbeliste wird der außergewöhnliche universelle Wert der SchUM-Stätten mit ihren Synagogen, Fraunschuln, Mikwaot und Friedhöfen anerkannt. Das Unesco-Welterbekomitee, ein Gremium aus 21 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, begründet die Eintragung in die Welterbliste damit, dass es sich bei den SchUM-Stätten um richtungsweisende jüdische Gemeindezentren und Friedhöfe handele, deren Form und Gestaltung die jüdische Architektur, Ritualbauten und die Bestattungskultur in ganz Mitteleuropa nördlich der Alpen, in Nordfrankreich und England maßgeblich beeinflussten. An keinem anderen Ort könne ein vergleichbares Spektrum jüdischer Gemeindezentren und Friedhöfe die kulturellen Leistungen europäischer Jüdinnen und Juden in der Formationsphase der lebendigen Tradition des aschkenasischen Judentums bezeugen.

Das Video von YouTube wird durch Klick oder Touch aktiviert. Dabei werden Daten an den Anbieter übermittelt. Zur Datenschutzerklärung.

Das Video von YouTube wird durch Klick oder Touch aktiviert. Dabei werden Daten an den Anbieter übermittelt. Zur Datenschutzerklärung.